Gesetzliche Pflicht zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die EU-DSGVO gilt ab 25. Mai 2018 und soll das Datenschutzniveau innerhalb der EU angleichen und die Rechte der Betroffenen stärker schützen.
Sie führt zu weitreichenden Änderungen im Datenschutz, weshalb sich Unternehmen mit den Neuregelungen und deren Implementierung auseinandersetzen müssen. Sowohl für Unternehmen als auch für Betroffene gibt es daher zahlreiche Änderungen durch die EU-DSGVO:


Jedes Unternehmen ist zum Datenschutz verpflichtet

Besteht keine Pflicht einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen, so ist der Geschäftsführer oder Inhaber für den Datenschutz zuständig. Die zuständige Aufsichtsbehörde führt zur Überwachung dieser Pflicht regelmäßig Kontrollen durch. Bei Verletzung dieser gesetzlichen Pflicht drohen hohe Bußgelder.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz sind folgende Unternehmen außerdem verpflichtet, einen DSB zu bestellen…

… Unternehmen, die mit mehr als 9 Personen ständig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten

… Unternehmen, die mit mehr als 20 Personen personenbezogene Daten manuell verarbeiten

… Unternehmen, die zu einer Vorabkontrolle verpflichtet sind

… Unternehmen, die personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung erheben, verarbeiten oder nutzen

Die zuständige Aufsichtsbehörde führt zur Überwachung dieser Pflicht regelmäßig Kontrollen durch.


Datenschutz gilt für alle Unternehmen

Auch wer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen DSB zu bestellen, muss die datenschutzrechtlichen Bestimmungen umsetzen.


Der „Verantwortliche“ für den Datenschutz

Der nunmehr als der Verantwortliche bezeichnet wird (Art. 4 Nr. 7), ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, wobei z.B. innerhalb eines Unternehmensverbunds auch mehrere als gemeinsam Verantwortliche kooperieren können (Art. 26).
Also der Inhaber bzw. die Geschäftsleitung des Unternehmens.


Datenschutz zur Kundenbindung

Wenn Sie das Thema Datenschutz ernst nehmen, signalisieren Sie damit auch Ihren Kunden und Ihren Mitarbeitern, dass Sie Ihre Interessen schützen wollen. In einem durch elektronische Geschäftsprozesse bestimmten Wirtschaftsleben signalisieren Sie Ihrem Kunden durch einen effektiven Datenschutz, dass Sie mit seinen personenbezogenen Daten bewusst umgehen und sein informationelles Selbstbestimmungsrecht achten.


Wettbewerbsvorteil durch Datenschutz

Längst hat sich die Umsetzung eines effektiven Datenschutzes im heutigen Wirtschaftsleben zu einem unschätzbaren Wettbewerbsvorteil entwickelt.
Indem Sie die Wünsche und Bedürfnisse Ihrer Kunden und Ihrer Mitarbeiter ernst nehmen, stärken Sie das Vertrauen in Ihr Unternehmen und ermöglichen eine stärkere Kundenbindung und eine Verbesserung Ihres Firmenimages. Ein qualifizierter Datenschutzbeauftragter mit der entsprechenden technischen
Kompetenz und dem rechtlichem Sachverstand erhöht die Erfolgschancen Ihres Unternehmens.

Wir bieten Ihnen …

… eine kostenfreie Erstberatung in Ihrem Unternehmen

… auf Wunsch ein Angebot zur Optimierung und Absicherung Ihrer IT-Systeme

… ein kostengünstiges und kalkulierbares Datenschutzmanagement

… jederzeit einen schnellen, kompetenten und zuverlässigen Service durch einen TÜV-Zertifizierten Datenschutzbeauftragten

Sollten Sie sich mit dem Thema Datenschutz noch nicht beschäftigt haben, oder Sie brauchen noch mehr Informationen, so können Sie mit uns einen kostenlosen, unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren.

Rufen Sie uns an unter 02206 – 90 92 11 oder senden Sie eine E-Mail an info@hsgmbh.de.
Gerne können sie auch unser Kontaktformular ausfüllen oder unseren  Rückrufservice nutzen.