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Jedes Unternehmen ist zum Datenschutz verpflichtet. Besteht keine
Pflicht einen Datenschutzbeauftragten (DDB) zu bestellen, so ist der Geschäftsführer oder Inhaber für den Datenschutz zuständig. Die zuständige Aufsichtsbehörde führt zur Überwachung dieser Pflicht regelmäßig Kontrollen durch. Bei Verletzung dieser gesetzlichen Pflicht droht gem. §43 BDSG ein Bußgeld in Höhe bis zu 25.000 EUR, im Einzelfall sogar bis zu 250.000 EUR. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz sind folgende Unternehmen außerdem verpflichtet, einen DSB zu bestellen… ... Unternehmen, die mit mehr als 9 Personen ständig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten |
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... Unternehmen, die mit mehr als 20 Personen personenbezogene Daten manuell verarbeiten ... Unternehmen, die zu einer Vorabkontrolle verpflichtet sind ... Unternehmen, die personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung erheben, verarbeiten oder nutzen Die zuständige Aufsichtsbehörde führt zur Überwachung dieser Pflicht regelmäßig Kontrollen durch. Bei Verletzung dieser gesetzlichen Pflich droht gem. §43 BDSG ein Bußgeld in Höhe bis zu 25.000 EUR, im Einzelfall sogar bis zu 250.000 EUR. Datenschutz gilt für alle Unternehmen Auch wer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen DSB zu bestellen, |
Datenschutz zur Kundenbindung |
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