Gesetzliche Pflicht zum Datenschutz

Jedes Unternehmen ist zum Datenschutz verpflichtet. Besteht keine
Pflicht einen Datenschutzbeauftragten (DDB) zu bestellen, so ist der
Geschäftsführer oder Inhaber für den Datenschutz zuständig. Die
zuständige Aufsichtsbehörde führt zur Überwachung dieser Pflicht
regelmäßig Kontrollen durch.

Bei Verletzung dieser gesetzlichen Pflicht droht gem. §43 BDSG ein
Bußgeld in Höhe bis zu 25.000 EUR, im Einzelfall sogar bis zu
250.000 EUR. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz sind folgende
Unternehmen außerdem verpflichtet, einen DSB zu bestellen…

... Unternehmen, die mit mehr als 9 Personen ständig
personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten
Fotolia_4453400

... Unternehmen, die mit mehr als 20 Personen personenbezogene
Daten manuell verarbeiten

... Unternehmen, die zu einer Vorabkontrolle verpflichtet sind

... Unternehmen, die personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum
Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung
erheben, verarbeiten oder nutzen

Die zuständige Aufsichtsbehörde führt zur Überwachung dieser Pflicht
regelmäßig Kontrollen durch. Bei Verletzung dieser gesetzlichen Pflich
droht gem. §43 BDSG ein Bußgeld in Höhe bis zu 25.000 EUR, im
Einzelfall sogar bis zu 250.000 EUR.

Datenschutz gilt für alle Unternehmen

Auch wer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen DSB zu bestellen,
muss die datenschutzrechtlichen Bestimmungen umsetzen. In einem
solchen Fall bestimmt §4g Abs.2a BDSG, dass der Leiter des
Unternehmens die Anforderungen an ein datenschutzgerechtes
Handeln sicherzustellen hat.

Bei Verletzung bestimmter datenschutzrechtlicher Vorschriften droht
auch hier ein Bußgeld nach §43 BDSG.

Datenschutz zur Kundenbindung

Wenn Sie das Thema Datenschutz ernst nehmen, signalisieren Sie damit
auch Ihren Kunden und Ihren Mitarbeitern, dass Sie Ihre Interessen
schützen wollen. In einem durch elektronische Geschäftsprozesse
bestimmten Wirtschaftsleben signalisieren Sie Ihrem Kunden durch einen
effektiven Datenschutz, dass Sie mit seinen personenbezogenen Daten
bewusst umgehen und sein informationelles Selbstbestimmungsrecht
achten.

Wettbewerbsvorteil durch Datenschutz

Längst hat sich die Umsetzung eines effektiven Datenschutzes im heutigen
Wirtschaftsleben zu einem unschätzbaren Wettbewerbsvorteil entwickelt.
Indem Sie die Wünsche und Bedürfnisse Ihrer Kunden und Ihrer Mitarbeiter
ernst nehmen, stärken Sie das Vertrauen in Ihr Unternehmen und ermöglichen
eine stärkere Kundenbindung und eine Verbesserung Ihres Firmenimages.
Ein qualifizierter Datenschutzbeauftragter mit der entsprechenden technischen
Kompetenz und dem rechtlichem Sachverstand erhöht die Erfolgschancen
Ihres Unternehmens.


Wir bieten Ihnen
...


... kostenfreie Erstberatung inklusive Bestandsaufnahme in Ihrem Unternehmen

... auf Wunsch ein Angebot zur Optimierung und Absicherung Ihrer IT-Systeme

... ein kostengünstiges und kalkulierbares Datenschutzmanagement

... jederzeit einen schnellen, kompetenten und zuverlässigen Service durch einen TÜV-Zertifizierten Datenschutzbeauftragten

Sollten Sie sich mit dem Thema Datenschutz noch nicht beschäftigt haben, oder Sie brauchen noch mehr Informationen, so können Sie mit uns einen
kostenlosen Informationstermin vereinbaren.

Rufen Sie uns an unter 02206 - 90 92 11 oder senden Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .